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Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit
#3
Hallo p__,

super, endlich eine Antwort, die mir etwas Hoffnung gibt. Das hätte ich nicht gedacht. Ich bin wirklich überrascht, dass der Staat nicht noch z.B. das gesamte Studium von den Eltern finanzieren lässt. D.h. ich kann dann min. 12 Monate vor Erreichen der Volljährigkeit und Beendigung der Schule meine Arbeit stark reduzieren und von meinem Vermögen leben, damit ich  keine exorbitanten Unterhaltszahltungen mehr abhängig vom Einkommen leisten muss.

Gibt es dabei irgendwelche anderen Fallstricke? Z.B. ein Unterhaltstitel, der nicht mit 18 Jahren endet? Diesen kann man dann ja auch mit Hinweis auf das geringere Einkommen und keine Pflicht mehr zur Erwerbsobliegenheit gerichtlich abändern lassen.
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RE: Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit - von Grant79 - 20-06-2024, 20:37

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