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Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen.
#10
Vielen Dank für eure zahlreichen Kommentare!

Anbei gehe ich auf ein paar Punkte ein:

@JohnDoe2000: Ich habe bisher zwei Möglichkeiten bei einmaligen Aktiengewinnen gefunden bei meinen Recherchen (Beispiel: Die +800 % Microsoft Aktien im Depot, die ich nun endlich als naiver und glücklicher Privatanleger verkaufe und geläutert lieber in ETFs umschichte, damit ich an der üblichen weltweiten Marktrendite partizipiere).

Möglichkeit 1: Die Aktiengewinne werden auf einen größeren Zeitraum gestreut. 10k € Gewinn bei den Microsoftaktien könnten über drei Jahre gestreut werden, sodass nur 3,3k € angesetzt werden im Jahr für die Unterhaltsberechnung.

Möglichkeit 2 (Mein Favorit...): Die Aktiengewinne einzelner Aktien sind den Gewinnen aus einem Glücksspiel gleichzusetzen, wenn man Aktienhandel nicht professionell bertreibt. Ein privater Anleger hat nicht das nötige Wissen oder die nötigen Mittel, um hier den Markt mit den beliebigen Kursschwankungen einzelner Aktien nachhaltig schlagen zu können. Hierzu finde ich zumindest einige Seiten und ein Urteil vom OLG Stuttgart aus dem Jahre 2001:

https://unterhaltsrechtdeutschland.wordp...erheblich/
https://www.frag-einen-anwalt.de/Aktieng...62245.html

@Peperoni: Gute Punkte. Nehme ich auf!

@Nappo und Jens80: Das stimmt natürlich. Die Geheimhaltung hat oberstes Gebot und die Helfer haben meist wenig Ahnung von den "bösen Mathe- und Finanzthemen". Den Umgang diskutierte ich in diesen Faden nicht, der beschäftigt mich leider aktuell mehr als das finanzielle Thema. Aber natürlich beschäftigt mich das finanzielle Thema enorm, da wir nunmal in einer kapitalistischen Gesellschaft leben in der man vieles mit Geld lösen kann.

@Matthias: Die Vorabpauschale macht mir Sorgen. Diese fällt nur auf ETFs an und nicht auf Einzelaktien. Damit sollen die Quellsteuern und die späteren Teilfreistellungen anscheinend ausgeglichen werden, da bei einem Fonds andere Realisierungsregeln gelten. Ich habe die Befürchtung, dass unser Staat diese Vorabpauschale in der Zukunft als "teilweise realisierte Gewinne" interpretiert und diese noch unscheinbare Pauschale noch irgendwann als Einkommen herangezogen wird wenn nun immer mehr Bürger in passive ETFs investieren.

Stimmt. Im Steuerbescheid der Bank taucht dann auch die Vorabpauschale auf und damit sind Rückschlüsse auf die Höhe der ETF-Investitionen möglich. Aber: Dann macht es eigentlich Sinn, dass ich mein ETF-Depot bei einer separaten Bank führe und ggf. Einzelaktien mit Gewinnen, Dividenden und anderen Zinszahlungen bei anderen Banken. Damit bin ich nicht verpflichtet den Steuerbescheid der einen Bank mit meinem thesaurierenden ETF-Depot anzugeben, da dies keine Kapitalerträge sind.

@AllesDurch: Ich habe mal ein Urteil gesehen, wo man sein Vermögen verwerten musste, da man nicht den maximalen Betreuungsunterhalt zahlen konnte, den die Mutter vor Geburt verdient hatte. Finde ich leider aktuell nicht. Über die Firma Auszahlungen in die Zukunft zu verschieben, finde ich charmant, muss ich mir mal genauer überlegen wie dies in meiner Branche realisierbar ist.
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RE: Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen. - von Grant79 - 20-06-2024, 21:19

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