20-06-2024, 21:23
Hmmm, das beißt sich aber dann damit, dass das Bafög-Amt nicht das Vermögen abfragt, sondern nur das Einkommen?
Auch müsste doch die Pflicht zur Verwertung des Vermögens entfallen, wenn man keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr hat? Mein üppiges thesaurierendes ETF-Depot dient natürlich nur der eigenen Altersvorsorge in XX Jahren und kann aktuell keine Kapitalerträge, sprich Dividenden o.Ä., generieren.
Auch müsste doch die Pflicht zur Verwertung des Vermögens entfallen, wenn man keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr hat? Mein üppiges thesaurierendes ETF-Depot dient natürlich nur der eigenen Altersvorsorge in XX Jahren und kann aktuell keine Kapitalerträge, sprich Dividenden o.Ä., generieren.