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Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit
#6
Kapitalerträge sind Einkommen! Wenn du ein thesaurierendes Indexpapier hälst, gibts da diesen Basisertrag, nachdem die Vorabpauschale berechnet wird. Ich mache keine Finanzberatung, aber was in einer Steuererklärung auftaucht, ist auch Einkommen.

Ich rate ausserdem dringend davor ab, Energie in bestimmte, optimierte Vorgehensweisen zu stecken. Das sind immer Leute, die stolz sind auf ihre tollen Anlagen, für das was sie nicht wissen kaufen sie sich Finanzberater, man feilt und macht ein Endlosspiel draus.

Knallhart gesagt: Das ist reiner Zeitverschwendungsmüll. Guck dir doch mal den Zeitraum an! Wenn mal ein Studium ansteht, das sind um die 20 Jahre in der Zukunft! Bis dahin ändern sich massenhaft Dinge bis hin zu den Grundlagen. Es ist völlig unmöglich, jetzt Entscheidungen zu treffen die auf Tricks basieren, die noch in 20 Jahren funktionieren sollen. Noch nicht einmal die Flucht ins Ausland ist eine sichere Methode. Verschwende doch keine Lebenzeit dafür, das Unterhaltsrecht das in 20 Jahren herrscht schon jetzt austricksen zu wollen.

Guckt man 20 Jahre in die Vergangenheit, gibt es viele Dinge, die man damals für unmöglich erklärt hat. Der automatische Bankdatenabruf zum Beispiel, die weltweite Meldung von Vermögen, die steitg zunehmenden Begrenzungen wegen Geldwäsche...
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RE: Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit - von p__ - 20-06-2024, 21:40

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