21-06-2024, 09:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-06-2024, 09:50 von Alles-durch.)
(20-06-2024, 21:19)Grant79 schrieb: @AllesDurch: Ich habe mal ein Urteil gesehen, wo man sein Vermögen verwerten musste, da man nicht den maximalen Betreuungsunterhalt zahlen konnte, den die Mutter vor Geburt verdient hatte. Finde ich leider aktuell nicht.
Ein wichtiger Punkt!
Der lautet Gewohnheitsrecht und Gerichtigkeitsempfinden, was die Kindschaftsbranche leider allzugern den fehlenden Kenntnissen der Finanzmathematil entgegen stellt. Die Rechtfertigung heißt dann Kindeswohl.
Du solltest Gas geben und den Unterhalt schnellstmöglich reduzieren. Lieber zu wenig als zu viel zahlen. Nachzahlen geht immer, wegnehmen nimmer.
Sobald Du gegen das Gewohnheitsrecht bzw. eine bewiesene Leistungsfähigkeit ankämpfst, wird es blutig, weil das Kind einen Lebensstil gewohnt ist, den man jetzt nicht mehr reduzieren kann, hier und da angemeldet ist, blablabla
Da werden von den Mamis gefackte Quittungen vorgelegt, Falschaussagen bei Gericht, da schwört auch gerne die Freundin, etc. Das hat für die Mamis keine Konsequenzen, will auch keiner was von wissen -- wenn Du es beweist heißt es Notlage der Mami statt Betrugsversuch und Dir wird ausspionieren des Kindes vorgeworfen
Darum darfst Du keine Faktenlage schaffen. Stufe 9 + Mehrbedarf - Sonderbedarf etc. würde ich extrem aufpassen.
Was das verschieben von Gewinnen betrifft sind vermietete Immobilien sehr sympatisch. Was ist bei einer runter gekommenen Bude Instandhaltung und was Wertschaffung. Ein neues Badezimmer kostet schnell mal 40.000. Das verändert aber den Wert der Immobilie nicht, sondern ist m.E. immer noch Instandhaltung oder die Fassade sanieren.