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Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit
#8
Die Daten sind aber bereits da, sie laufen im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammen. Erfahrungsgewäss werden solche Datenschätze früher oder später immer genutzt, vor allem wenn der Staat dadurch Geld spart. Wieso soll man man jetzt an Tricks herumdrechseln, die in 20 Jahren vermutlich nicht mal annähernd noch Sinn haben?
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RE: Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit - von p__ - 21-06-2024, 09:49

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