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Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit
#9
Wobei wir zumindest festhalten können, dass der aktuelle Status Quo in dieser Situation nicht das Vermögen betrachtet, da man keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr hat. Wenn das Vermögen also keine Kapitalerträge generiert, da z.B. thesaurierend angelegt oder auf einem zinslosen Girokonto liegt, dann hat man offiziell auch keine Kapitalerträge.
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RE: Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit - von Grant79 - 21-06-2024, 10:48

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