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Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen.
#14
(20-06-2024, 21:19)Grant79 schrieb: @JohnDoe2000: Ich habe bisher zwei Möglichkeiten bei einmaligen Aktiengewinnen gefunden bei meinen Recherchen (Beispiel: Die +800 % Microsoft Aktien im Depot, die ich nun endlich als naiver und glücklicher Privatanleger verkaufe und geläutert lieber in ETFs umschichte, damit ich an der üblichen weltweiten Marktrendite partizipiere).
...
Wenn man beruflich mit Finanzinstrumenten arbeitet, dann können diese Links richtig sein.

Ich verstehe aber, wenn man nicht Aktien-Profi ist, deine Argumentation nicht ganz. Das Gesetz ist klar, so wie ich es verstanden habe: Aus der Steuererklärung kann man die Gewinne entnehmen.
Deine anderen Argumente sind meiner Meinung nach vernünftig, und zwar ähnlich wie die, die ich selbst den Anwälten vorgetragen habe. Der ehrlichste aller Anwälte sagte zu mir: "Herr Doe2000, sehen Sie, in meinem Berufsstand versteht die überwiegende Mehrheit absolut nichts von Zahlen, außer hoffentlich den Zahlen, die auf dem Kalender stehen; Ihre Argumente werden nicht akzeptiert werden".

Die freundlichen Juristen überlassen es jedem, selbst zu entscheiden, wie man seine private Altersvorsorge realisiert, so zumindest die Theorie. Nun, wenn man sich für Investitionen am Aktienmarkt entscheidet, ABER die Transaktionen dieser Investitionen zu Gewinnen wie Dividenden/Ausgleichszahlungen/etc. führen, dann zählen sie alle bei der Unterhaltsberechnung, so wie ich es verstehe.

Ein Family Office oder eine GmbH ähnliches Konstrukt, die das Vermögen verwaltet, wurde bereits erwähnt. Nach meinem Verständnis ab mehreren Millionen rentabel/anwendbar.

Es ist schon schwer genug, sich um eine private Altersvorsorge zu bemühen, wenn man sich dann auch noch mit Juristen und Familiengerichtsgesetzen herumschlagen muss. Es ist absurd, es ist offensichtlich widersprüchlich; aber das ist der Preis, den wir zahlen müssen, wenn wir uns, aus welchen Gründen auch immer, auf den falschen "Begleiter" in dem Familienprojekt eingelassen haben, das uns dorthin führt, wo wir nicht hinwollten.
Im Laufe des Lebens erleiden Menschen alle Arten von Betrug. Manche Menschen werden sogar schon vor ihrer Geburt betrogen.

Mir wurde von einigen Anwälten auch gesagt, dass mehr als der maximale DT- Einstufung nicht beansprucht werden kann, da "es kein Recht auf Teilnahme am Luxusleben des Zahlers gibt". Mit anderen Worten: Wer, aus welchen Gründen auch immer, an der Spitze der Tabelle steht, sollte keine großen Probleme haben. Und ich stelle mir vor, dass "nicht viele Probleme haben" diese Realität sehr gut widerspiegelt, wenn man sich in der Situation befindet, in der man eine solche Menge an Einkommen hat.

Es gibt einen neuen Gesetzesentwurf der "FTP", soweit ich weiß. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ein "steuerbefreites Wertpapierdepot" zu haben, in dem private Rentengeschäfte getätigt werden. Mit dieser Lösung könnte alles "gelöst" sein; es könnte gelöst sein, weil es, wenn das Gesetz es nicht vorsieht, davon abhängen wird, dass ein Richter es akzeptiert, nicht wahr?
ABER, und "aber" mit doppelten Großbuchstaben, ich traue nicht einmal der Tinte, mit der dieses Gesetz/Gesetzesentwurfs gedruckt wurde. Ich bin mir sicher, dass es in diesem Gesetz viele Implikationen gibt, die es zu analysieren gilt, wie z.B. in der Riester-Rente war. (wer das Kleingedruckte der RR gelesen und verstanden hatte, hat keinen Pfennig darin investiert).
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RE: Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen. - von JohnDoe2000 - 21-06-2024, 13:38

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