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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#2
Handeln, bevor Fakten geschaffen wurden. Wenn sie einfach umzieht, ist das Gericht am neuen Wohnort zuständig, bis da was ins rollen kommt, sind dann schon Fakten geschaffen worden und dann gibt es nichts mehr zu machen. Termin beim JAmt vereinbaren, schildern das es dir wichtig ist das den Kindern ihr gewohntes Lebensumfeld erhalten bleibt und du trotz der Trennung ein Wechselmodell anstrebst. Ist sie nicht bereit an einem Termin beizuwohnen, Wechselmodell beantragen. Geht alles ohne Anwalt solange es nicht um Unterhalt geht.

Sollte sie sich einen Anwalt nehmen, dann wirds schmutzig und du brauchst ebenfalls einen um überhaupt eine Chance zu haben ernst genommen zu werden.

Keinerlei Anschuldigungen gegenüber der Mutter, es geht dir nur ums Kind.
Paarebene seid ihr gescheitert, geht nurnoch um Elternebene, und da müsst ihr (im Idealfall) beide abstriche machen und einen Kompromiss finden.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Surajin - 15-07-2024, 03:58

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