16-07-2024, 09:04
(15-07-2024, 23:51)Waschbär schrieb: Was ich mich frage:
- Sie hat bereits beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich gestellt. D. h. abwarten, was kommt.
-> In 2 Monaten wäre Einschulung. Ist es realistisch, dass bis dahin das Gericht über ihren Antrag entschieden hat?
-> Sollte sich der Prozess jetzt ziehen, wird sie ggf. einfach ohne Zustimmung umziehen wollen. Sie will, dass der Sohn keinesfalls hier eingeschult wird.
Wie lange dauern solche Prozesse etwa denn?
Wenn sie einen Eilantrag gestellt könnte innerhalb 4 Wochen entschieden werden. Wobei das auch auf die Auslastung des Gerichts ankommt, es kann durchaus viel länger dauern. Während der momentanen Urlaubszeit könnte die Bearbeitungsdauer durchaus länger sein.
Ich habe verstanden, dass euer Sohn bereits für die Grundschule am jetzigen Wohnort angemeldet ist. Sie müsste ihn dann auch am neuen Wohnort anmelden. Für die Anmeldung benötigt sie auch deine Unterschrift. Ohne deiner Unterschrift keine Anmeldung möglich, sie kann jedoch ebenfalls vor Gericht einen Antrag stellen, dass deine Unterschrift ersetzt wird.
Generell könnte dir eine Verzögerungstaktik zeitlich helfen.