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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#7
Wenn jemand sich in einer Gegend nicht wohl fühlt und möchte unbedingt dort weg und wieder nach Hause, kann man diesen Menschen mit nichts überzeugen, dort zu bleiben, wo er jetzt ist. Das man davon den Bestand einer Beziehung abhängig macht, riecht allerdings auch nach weiteren Problemen, die vielleicht nie offen angesprochen wurden.

Auf der anderen Seite kann sie auch mit ihren Allmachtsfantasien als Mutter, nicht machen was sie will. So die Theorie. In der Praxis passiert es manchmal, dass die abhauen und der Vater hat das nachsehen. In einem solchen Fall musst Du sofort einen Antrag auf einstweilige Anordnung und Übertragung des ABR stellen. Die, die Geschwindigkeit hinlegen, haben manchmal auch Erfolg, denn das sog. Kontinuitätsprinzip wiegt durchaus schwer. Die Kinder haben seit 3 Jahren bei Euch den sog. sozialen Mittelpunkt. Freunde, Bekannte, Schule, KIindergarten. Da schaut man durchaus etwas genauer hin.

Das Jugendamt ist eine Instanz, die auch hier wohl eher zu Irritationen, Beratungsspiralen und in dummen Geschwätz enden wird. Wenn die Mutter das JA nicht favorisiert, nähme ich das dankend entgegen. Wenn ihr nun doch dort einen Termin habt, dann viel Glück. Du wirst sehen...

Jetzt im Moment sind die Voraussetzungen, dass die Kinder bei Dir bleiben, zumindest theoretisch gut. Schule ist schon angemeldet. Haus ist gekauft. Kontinuität eben. Bei Dir gibts es auch die Voraussetzung, die Kinder betreuen zu können. Ein Wechselmodell kommt bei einer solch angedachten Entfernung nicht in Frage. Das scheitert alleine schon an der zu besuchenden Schule u.v.m.

Ihr sitzt in einer Zwickmühle. Die ist auch nicht einfach aufzulösen. Die Frau will unbedingt weg. Daran wird sich nichts ändern. Du willst dort bleiben. Verständlich. dazwischen die Kinder. Die Frau will natürlich nicht ohne die Kinder weg. Auch daran wird sich nichts ändern. Das Wechselmodell wird nicht gehen, wegen der Entfernung. Und jetzt stell Dir vor, Du stehst vor dem Familiengericht und der Richter sagt: "Tja, Mutti. Wenn Du umziehen willst, kannst Du das ja tun, aber die Kinder bleiben hier." Theoretisch möglich, aber in der Praxis unwahrscheinlich. Der Richter wird Bauchschmerzen haben. Will nicht entscheiden und flugs kommt er auf die Idee, ein Gutachten machen zu lassen, damit ihm irgendjemand die Entscheidung abnimmst. Dann seid ihr in einem lange andauerndem Konflikt.

Nehmen wir an, Du würdest die Kinder zugesprochen bekommen, dann geht die Mutter nicht in Richtung des elterlichen Wohnortes. Das ist sehr wahrscheinlich bei dem Alter der Kinder. Und die Kinder können auch noch nicht wirklich befragt werden. Irgendeiner befragt die schon, aber der Kindeswille in diesem Alter zählt nicht wirklich, oder ist kaum Entscheidungserheblich.

Das Ganze hängt völlig in der Luft. Wenn sie nun einen Antrag bei Gericht schon gestellt hat, dann must Du dem Ganzen nun entgegnen. Das Gericht wird eine Stellungnahme von Dir haben wollen. Kannst Du das alleine? Die wenigsten sind da sicher. Also ist der Gang zu einem Advokaten vorprogrammiert.

Das sie sagt, ihr seid seit 15 Tagen getrennt, gehört zum Gesamtvorhaben der Mutter. Muss sie ja sagen. Stimmst Du dem nicht zu, ist das Trennungsdatum ein anderes, denn ihr seid noch nicht "von Tisch und Bett getrennt". Auch nicht wirtschaftlich. Getrennte Konten z.B.

Sollte das Gericht im weiteren Verlauf gegen die Mutter entscheiden - was man ja nicht weiß - ist das Problem für Euch nicht gelöst. Wird sie trotzdem umziehen? Bleibt sie da? Und unter welchen Umständen? Zieht sie aus dem Haus aus? Das alles ist völlig offen. Wäre die Beziehung zu retten, weil es nur um den Umzug geht? Oder ist sie nicht mehr zu retten, weil es auch um andere Dinge geht? Bei all dem wird Euch keiner helfen. Vielleicht eine Paarberatung? Wer weiß.

Im Moment kann man gar nichts dazu sagen. Das Ganze ist ein Ritt auf einer Kanonenkugel.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Nappo - 16-07-2024, 10:13

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