16-07-2024, 11:24
(16-07-2024, 09:04)peperoni schrieb: Ohne deiner Unterschrift keine Anmeldung möglich, sie kann jedoch ebenfalls vor Gericht einen Antrag stellen, dass deine Unterschrift ersetzt wird.
Leider nicht, eine Unterschrift reicht völlig. Ich hab selbst alle Kinder ohne weiter Unterschrift in allen ihren Schulen angemeldet. Problemlos, keine Fragen. Und auch die Entscheidung selbst kann sie allein treffen, wenn sie sich die Kinder gekrallt hat. Das gemeinsame Sorgerecht ist das Recht, sich zu einigen und hat bei der Schulmeldung keine Blockadewirkung, die entsprechende Gerichtsentscheidung steht auch in der faq.
Zitat:Sie hat bereits beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich gestellt. D. h. abwarten, was kommt.
Die Sache ist also längst amtlich, randheiss und rollt, egal was du jetzt machst. Zu spät für Vieles, schade. Vor dem Gerichtsantrag wären noch andere Versuche möglich gewesen. Ist aber typisch. Sie redet schon seit einem Jahr von Trennung, Männer nehmen das nicht so richtig ernst und verfahren mit "erstmal weiter so". So verliert man die Kontrolle und Handlungsoptionen im Trennungsprozess. Ich sage nicht, dass du Fehler gemacht hast, aber will diesen häufigsten Verlauf und den psychologischen Mechanismus benennen.