@ wuerzig:
"beantrage beim Gericht die Festlegung des Wohnortes der Kinder auf Papatown (das geht sicher auch einstweilig)"
Du meinst damit aber nicht, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich beantragen will, sondern nur, dass der Wohnort der Kinder festgelegt wird?
Hast du mir ein konkretes Beispiel / Link, wie das aussieht?
Ich habe außerdem auf unserem PC (nutzen wir beide) bereits den Antrag gefunden, den sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gestern eingereicht hat.
Sie schreibt darin, dass sie zunächst HIER nach Wohnungen gesucht hätte, aber leider nicht gefunden hat. Dann hätte sie in der alten heimat geschaut, und schwups, da hatte sie Glück und dann etwas gefunden.
Dieser Aussage kann ich doch entgegentreten, denn eine Wohnung haben wir ja bereits, in der könnte sie bleiben. Ich ziehe sowieso zum Januar in das Haus und wenns schneller gehen muss, kann ich auch gerne die Zeit bis ich ins Haus kann anderweitig überbrücken (Hotel, FeWo).
Ich habe vorhin von meinem Arbeitgeber bereits zugesichert bekommen, 40% Homeoffice zu erhalten (bei 39,5 h-Woche), immer am Nachmittag. Damit könnte ich die Kinderbetreuung schon realisieren.
Mir wurde gerade klar, dass ich im Idealfall schon vor meiner Frau beim Familiengericht einen Antrag auf das Wechselmodell hätte stellen sollen.
Aber die Frage: Offiziell habe ich noch nichts vom Familiengericht zugestellt bekommen.
Macht es Sinn, das jetzt noch umgehend zu tun?
"beantrage beim Gericht die Festlegung des Wohnortes der Kinder auf Papatown (das geht sicher auch einstweilig)"
Du meinst damit aber nicht, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich beantragen will, sondern nur, dass der Wohnort der Kinder festgelegt wird?
Hast du mir ein konkretes Beispiel / Link, wie das aussieht?
Ich habe außerdem auf unserem PC (nutzen wir beide) bereits den Antrag gefunden, den sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gestern eingereicht hat.
Sie schreibt darin, dass sie zunächst HIER nach Wohnungen gesucht hätte, aber leider nicht gefunden hat. Dann hätte sie in der alten heimat geschaut, und schwups, da hatte sie Glück und dann etwas gefunden.
Dieser Aussage kann ich doch entgegentreten, denn eine Wohnung haben wir ja bereits, in der könnte sie bleiben. Ich ziehe sowieso zum Januar in das Haus und wenns schneller gehen muss, kann ich auch gerne die Zeit bis ich ins Haus kann anderweitig überbrücken (Hotel, FeWo).
Ich habe vorhin von meinem Arbeitgeber bereits zugesichert bekommen, 40% Homeoffice zu erhalten (bei 39,5 h-Woche), immer am Nachmittag. Damit könnte ich die Kinderbetreuung schon realisieren.
Mir wurde gerade klar, dass ich im Idealfall schon vor meiner Frau beim Familiengericht einen Antrag auf das Wechselmodell hätte stellen sollen.
Aber die Frage: Offiziell habe ich noch nichts vom Familiengericht zugestellt bekommen.
Macht es Sinn, das jetzt noch umgehend zu tun?