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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#12
(16-07-2024, 11:24)p__ schrieb:
(16-07-2024, 09:04)peperoni schrieb: Ohne deiner Unterschrift keine Anmeldung möglich, sie kann jedoch ebenfalls vor Gericht einen Antrag stellen, dass deine Unterschrift ersetzt wird.

Leider nicht, eine Unterschrift reicht völlig. Ich hab selbst alle Kinder ohne weiter Unterschrift in allen ihren Schulen angemeldet. Problemlos, keine Fragen. Und auch die Entscheidung selbst kann sie allein treffen, wenn sie sich die Kinder gekrallt hat. Das gemeinsame Sorgerecht ist das Recht, sich zu einigen und hat bei der Schulmeldung keine Blockadewirkung, die entsprechende Gerichtsentscheidung steht auch in der faq.

Danke für den Hinweis. Wundert mich tatsächlich. Bei mir wollte die Kita, Kindergarten und auch Schule immer beide Unterschriften.

Ein Freund (bei ihm lebt das Kind) hat dies tatsälich eingeklagen müssen, da seine Ex das Kind auf eine andere Grundschule in einem anderen Stadtteil schicken wollte.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von peperoni - 16-07-2024, 16:45

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