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Sohn Volljährig und angeblich nun eigene Wohnung
#3
Im Grunde ist seine erste Nachricht schon mehr eine Drohung als eine Bitte, die angebrachter wäre, wenn man Geld von Anderen möchte. Die Antwort von Dir kann man noch gelten lassen. Weitere Antworten sind unnütz und führen zu nichts. Ich hatte die gleiche Situation Ende 2021. Soll er zum Anwalt gehen. Dein Zahlenwerk fußt auf Vermutungen. Verschwende diese Energie nicht.
Mir schrieb damals auch direkt die Anwältin, als ich nach Töchterchens diktatorischer Aufforderung nicht spurrte. Die Anwältin bekam dann von mir ordnungsgemäß Auskunft, verbunden mit der Aufforderung, folgende Unterlagen mir zukommen zu lassen:
1. Einkommen der Mutter nebst Belegen, ebenso wie von mir verlangt der letzten 12 Monate
2. Einkommen des Kindes nebst Beleg und was das Kind macht. Ausbildungsvertrag, Mietvertrag sind vorzulegen. Kindergeld ist zu berücksichtigen
3. Einkommensteuerbescheid der Mutter
Danach legte die Anwältin rudimentär Unterlagen vor. Nochmals ein Schreiben von mir: "Liebe Frau Advokatin. Reicht leider nicht...."
Dann war Ruhe
Ein letztes Schreiben der Anwältin: Bedenken Sie doch, dass Sie der vater sind. (Aha, plötzlich doch wieder?). Zahlen Sie doch bitte freiwillig 150 €. Das wäre doch ein gutes Geschäft für Sie!"
Darauf habe ich erst gar nicht mehr geantwortet. Sache erledigt...
Der Bub ist alt genug. Willkommen im Erwachsenenleben. Lass ihn laufen und sich die Hörner abstoßen. Nichts vorkauen. Keine Arbeit abnehmen. Gerade solche Trennungskinder sind durch die tolle, positive und gute Erziehungsarbeit der gottgleiche Muttis so geeicht, dass sie glauben, immer sei irgend jemand für ihr Wohlergehen verantwortlich. Man findet manche dieser Leute dann auch mal klebend auf Straßen vor, oder sie reißen Zigarettenautomaten gleich vollständig von Wänden. Ein entschuldigender Faktor ist die Krankheit der Mutter. Das kann ein Kind natürlich aus der Bahn werfen.
Das oben Beschriebene kann man ganz alleine und ohne Anwalt machen. Erst wenn es ernst wird und er auf seltsame Ideen wegen des Titels kommt, dann musst Du schnell zum Winkeladvokaten und eine Unterhaltsabänderungsklage betreiben. Das Thema ist im Glossar hier gut beschrieben!
Vermutlich kennt er aber die Funktionsweise des Titels nicht. Mache ihn also in keinster Weise darauf aufmerksam.
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RE: Sohn Volljährig und angeblich nun eigene Wohnung - von Nappo - 21-07-2024, 11:57

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