23-07-2024, 00:22
Hallo zusammen, ich ganz neu hier. Ein guter Freund hat mir dieses Forum empfohlen. Folgende Frage habe ich zu einer Unterhaltsnachforderung. Muss ich darauf eingehen? Meine Tochter ist seit heute 18. Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig und meine Tochter wird den Titel nicht durchsetzen und abgeben wollen (wir haben ein sehr gutes Verhältnis). Zum Hintergrund der Unterhaltszahlung: Über Jahre hat mir die Kindesmutter den Wert vorgegeben, den ich ihr monatlich gemacht gezahlt habe. Ich war nie säumig, habe mich allerdings auch nicht um eine korrekte Berechnung gekümmert. Das Anschreiben ist im Anhang. Der Jugendamt-Titel gilt nur bis 18. Meine Tochter startet jetzt ins Studium. Kann man sich an dem Urteil „OLG Brandenburg,Beschl. v.11.9.2019–9 UF 232/18“ orientieren oder kann es doch zur Pfändung kommen – durch das Jugendamt? Wie soll ich reagieren? Viele Grüße und danke im Voraus für die Antworten.