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Unterhaltsnachforderung
#3
Den Text hab ich rausgenommen, die Quadrate über den persönlichen Angaben haben nicht verhindert, dass alles per cut & paste lesbar gemacht werden konnte. Sicherer wirds, wenn man es als Bild exportiert und dann löscht oder ausdrucken, Textstellen löschen, wieder fotografieren. Stells dann nochmal ein.

Ich nehme an, die Mutter hat das geschrieben.

1. Nicht nur laufender Unterhalt, auch angebliche Rückstände sind ab Volljährigkeit nicht mehr von einem Vertreter (hier die Mutter), sondern vom Unterhaltsberechtigten selbst zu verfolgen, sofern es sich nicht um übergegangene Forderungen handelt.

2. Wenn du einen statischen Titel hattest wie du sagst, besteht keinerlei Anspruch auf irgendeine Nachzahlung. Ich vermute aber, du hast da was verwechselt und es ist in Wirklichkeit gar kein statischer Titel. Bei einem dynamischen Titel mit Prozentsatz der DD aber fixem Zahlungsfluss gelten die üblichen Fristen in deinem Fall, drei Jahre, da keine frühere Aufforderung zur Zahlung bestand. Damit würde ein zu bezahlender Rückstand bestehen. Ob die Zahlen auch tatsächlich korrekt sind, habe ich nicht geprüft.

3. Schuldbefreiende Zahlungen dürften ausschliesslich direkt an den Unterhaltsberechtigten, das volljährige Kind gehen, nicht an die frühere Vertreterin.

4. Das Schreiben ist rotzfrech und übergriffig, strotzt nur so von Arroganz und indirekten Beschuldigungen. Die Mutter hat überhaupt keine Berechtigung mehr, irgend etwas zu fordern. Ich würde darauf nicht antworten. Wenn du meinst, nach obiger Schilderung würde eine Schuld bestehen, dann leite das Schreiben 1:1 an die Tochter weiter damit sie im Bilde ist, frage ob sie die Forderung auch stellt, wenn ja biete an das Geld (vorher aber mit eigener Rechnung prüfen, ob die Summe stimmt) ihr zu geben, du möchtest dann anschliessend den Titel gem. §371 BGB im Original zurückhaben. Da sie das sicher nicht kann, weil die Alte den in einem Ordner versteckt hat und drauf hockt wie ein Geier auf goldenen Eiern, verlange nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form einen Verzicht, siehe https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#alttitel

Bezahle auf keinen Fall, um Ruhe zu haben. Bezahle nur, wenn wirklich eine Schuld in dieser Höhe besteht und von der Berechtigten gefordert wird. Korrektes Verhalten ist immer das Beste in deiner Situation, alles andere wirkt negativ. Wenn du meinst, du schuldest ihr was aber nicht auf rechtlicher Ebene, schenke ihr Geld zu Geburtstag oder Weihnachten. Indem du aber zweifelhaften Forderungen von Unberechtigten nachgibst, verlierst du Respekt und bist ein schlechtes Vorbild, "zahlen um Ruhe zu haben" ist kein gutes Lebensmodell.
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Unterhaltsnachforderung - von Eine_Frage - 23-07-2024, 00:22
RE: Unterhaltsnachforderung - von Newton - 23-07-2024, 10:04
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