25-07-2024, 11:11
Das Jugendamt darf weiterhin beraten und berechnen, aber niemand mehr vertreten, nichts mehr fordern. Schreiben der Mutter kannst du generell ignorieren. Zu ihr stehst du in keinem Rechtsverhältnis mehr. Es ist die Tochter, die jetzt ihre Rechte selbst vertritt oder eben ein von ihr beauftragter Anwalt.
Auskunft über deine Einkommensverhältnisse musst du der Tochter geben. Auch dann, wenn die ebenfalls pflichtig gewordene Mutter sich weigert oder nur unvollständig Auskunft gibt oder die Tochter diese Auskunft dir nicht weiterreicht. Dann lässt sich aber keine Haftungsquote errechnen und solange das nicht geht, nicht zahlen. Klar? Auskunftspflicht immer, aber zahlen nur nach plausibler Berechnung.
Auskunft über deine Einkommensverhältnisse musst du der Tochter geben. Auch dann, wenn die ebenfalls pflichtig gewordene Mutter sich weigert oder nur unvollständig Auskunft gibt oder die Tochter diese Auskunft dir nicht weiterreicht. Dann lässt sich aber keine Haftungsquote errechnen und solange das nicht geht, nicht zahlen. Klar? Auskunftspflicht immer, aber zahlen nur nach plausibler Berechnung.