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Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich)
#1
Hallo in die Runde,

jetzt ist es auch bei mir soweit mit einer Anzeige wg. Verletzung der Unterhaltspflicht.
Die Anzeige kommt aus Österreich, entweder von der dort lebenden Mutter oder der dortigen Behörde.

Mitte August muss ich zur Polizei (hier in Deutschland) zur "Beschuldigtenvernehmung".

Ich kann keinen Unterhalt zahlen, verdiene zu wenig und habe deswegen auch schon eine Vermögensauskunft abgegeben.

Ich frage mich jetzt, wie ich mich bei Polizei verhalten soll...
Ist die Vorgehensweise wie beim deutschen § 170?
Soll ich nur Akteneinsicht beantragen und mich sonst nicht zur Sache äußern?
Ist die weitere Vorgehensweise wie in der FAQ beschrieben ( Trennungs-FAQ: Finanzielle Probleme aufgrund von Unterhaltszahlungen (trennungsfaq.com) )?
Gibt es Besonderheiten, weil die Anzeige aus Österreich stammt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Nachrichten in diesem Thema
Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich) - von Papaonkel - 27-07-2024, 16:11

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