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Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich)
#3
Danke für die Hinweise, Nappo!

Dass ich bei der Polizei keine Aussage zur Sache machen werde, hatte ich schon verschiedenen Threads hier entnommen.
Danke trotzdem nochmal für die eindringliche Aufforderung!

Im Schreiben von der Polizei findet sich noch folgender Passus:
"Sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, bitten wir um Mitteilung."
Das heißt wohl, ich kann dort anrufen, mitteilen, dass ich von diesem Recht Gebrauch machen will und kann die Spritkosten sparen?
Oder ist das irgendeine Falle, die dahinter steckt?
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RE: Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich) - von Papaonkel - 27-07-2024, 17:02

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