Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich)
#3
Danke für die Hinweise, Nappo!

Dass ich bei der Polizei keine Aussage zur Sache machen werde, hatte ich schon verschiedenen Threads hier entnommen.
Danke trotzdem nochmal für die eindringliche Aufforderung!

Im Schreiben von der Polizei findet sich noch folgender Passus:
"Sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, bitten wir um Mitteilung."
Das heißt wohl, ich kann dort anrufen, mitteilen, dass ich von diesem Recht Gebrauch machen will und kann die Spritkosten sparen?
Oder ist das irgendeine Falle, die dahinter steckt?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich) - von Papaonkel - 27-07-2024, 17:02

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  SGB II Antrag und "Vorladung" IPAD3000 5 5.010 02-08-2012, 14:34
Letzter Beitrag: Das Nerdliche Orakel

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste