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Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich)
#5
Danke, p_!

Ist es richtig, wenn ich nun schon Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehme?
Oder soll ich weitere Mitteilungen vom Staat abwarten?

Ich muss ehrlich sagen, dass ich keine Lust habe, mich mit einem langwierigen Verfahren zu belasten.
Erstens bin ich alleinerziehend (Sohn lebt sich gerade hier ein) und zweitens eh schon hoffnungslos verschuldet.
Solange es nicht ins Gefängnis geht, sollen die Juristen ihre Bettelbriefe schreiben. Kommt auf den Schuldenberg drauf.

Mein Sohn ist wichtig, nicht dieser Familienrecht-Dreck.

Könnt ihr mir sagen, welche Schritte ich mit dieser Einstellung veranlassen sollte?

Tausend Dank!
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RE: Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich) - von Papaonkel - 27-07-2024, 18:43

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