@ p__
Danke für die Antwort.
Ich gehe davon aus - gemäß den Urteilen, die ich im Internet gefunden habe - dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass ich alleine das ABR bekomme.
Mein Ziel wäre soweit:
Wechselmodell mit 50:50 Betreuung
Das geht selbstverständlich nur, wenn die Frau nicht wegzieht. Aber sie wird auch nicht wegziehen, wenn sie die Kinder nicht mitnehmen darf.
Heißt das, ich sollte dann einen Antrag stellen auf "Gemeinsames ABR mit Wechselmodell"?
Kleine Geschichte:
Ein Bekannter von mir war in einer ähnlichen Situation: Frau wollte ihn nicht mehr und dann 400 km weiter weg umziehen mit Kindern.
Das Gericht entschied auf Wechselmodell am bisherigen Wohnort. Sie blieb dann da wegen den Kindern.
@ NurErzeuger
Ich sehe es wie du: Sie stellt offenbar ihre Ursprungsfamilie über die eigene Familie. Sie sieht auch nicht, dass die Kinder ihren Vater lieben und brauchen. Sie braucht mich als Partner eben nicht mehr. Alles andere interessiert sie nicht.
Deine Frage, wovon die Frau leben will, ist absolut gerechtfertigt. Ich frage mich das ebenfalls. Bei ihr ist es vorprogrammiert, dass sie als Alleinerziehende zur Mitte des Monats pleite sein wird. Sie hat auch keinen Plan. Sie hat jahrelang immer nur gefordert, aber selbst weiß sie nicht, was leisten ist. Sie stellt sich das denkbar einfach vor. Sie bekommt ja Unterhalt, also 'passt das schon alles'.
@ alle
Ich habe bisher immer noch nichts vom Gericht erhalten. Wir haben nun August. Einschulung ist Anfang September. Ich denke, bis dahin wird es keinen gerichtlichen Beschluss geben. Meint ihr, das bringt mir einen gewissen Vorteil, wenn das Kind dann bereits hier eingeschult worden ist?
Danke für die Antwort.
Ich gehe davon aus - gemäß den Urteilen, die ich im Internet gefunden habe - dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass ich alleine das ABR bekomme.
Mein Ziel wäre soweit:
Wechselmodell mit 50:50 Betreuung
Das geht selbstverständlich nur, wenn die Frau nicht wegzieht. Aber sie wird auch nicht wegziehen, wenn sie die Kinder nicht mitnehmen darf.
Heißt das, ich sollte dann einen Antrag stellen auf "Gemeinsames ABR mit Wechselmodell"?
Kleine Geschichte:
Ein Bekannter von mir war in einer ähnlichen Situation: Frau wollte ihn nicht mehr und dann 400 km weiter weg umziehen mit Kindern.
Das Gericht entschied auf Wechselmodell am bisherigen Wohnort. Sie blieb dann da wegen den Kindern.
@ NurErzeuger
Ich sehe es wie du: Sie stellt offenbar ihre Ursprungsfamilie über die eigene Familie. Sie sieht auch nicht, dass die Kinder ihren Vater lieben und brauchen. Sie braucht mich als Partner eben nicht mehr. Alles andere interessiert sie nicht.
Deine Frage, wovon die Frau leben will, ist absolut gerechtfertigt. Ich frage mich das ebenfalls. Bei ihr ist es vorprogrammiert, dass sie als Alleinerziehende zur Mitte des Monats pleite sein wird. Sie hat auch keinen Plan. Sie hat jahrelang immer nur gefordert, aber selbst weiß sie nicht, was leisten ist. Sie stellt sich das denkbar einfach vor. Sie bekommt ja Unterhalt, also 'passt das schon alles'.
@ alle
Ich habe bisher immer noch nichts vom Gericht erhalten. Wir haben nun August. Einschulung ist Anfang September. Ich denke, bis dahin wird es keinen gerichtlichen Beschluss geben. Meint ihr, das bringt mir einen gewissen Vorteil, wenn das Kind dann bereits hier eingeschult worden ist?