31-07-2024, 21:47
Hallo zusammen,
Person x ruft Polizei weil Person y angeblich gewalttätig war.
Y bekommt ein 10 tägiges Rückkehrverbot.
X beantragt sofort Wohnungszuweisung.
Y bestreitet die Vorwürfe und gibt Gründe an warum Wohnungszuweisung abgelehnt werden soll.(zB Homeoffice)
Haus steht im gemeinsamen Eigentum, im Haus befinden sich 2 Wohnungen, kleine wird von Erwachsenen Sohn von Y bewohnt große Wohnung derzeit von X+Y.
Beide wollen große Wohnung für sich Y würde dann den Sohn mit in die Wohnung nehmen.
Wird das Familiengericht den Antrag eher ablehnen oder zustimmen?
Kann das Gericht auch verlangen das X in die kleine Wohnung zieht?
Oder sogar das X ganz auszieht da die kleine Wohnung dem Sohn gehört?
Person x ruft Polizei weil Person y angeblich gewalttätig war.
Y bekommt ein 10 tägiges Rückkehrverbot.
X beantragt sofort Wohnungszuweisung.
Y bestreitet die Vorwürfe und gibt Gründe an warum Wohnungszuweisung abgelehnt werden soll.(zB Homeoffice)
Haus steht im gemeinsamen Eigentum, im Haus befinden sich 2 Wohnungen, kleine wird von Erwachsenen Sohn von Y bewohnt große Wohnung derzeit von X+Y.
Beide wollen große Wohnung für sich Y würde dann den Sohn mit in die Wohnung nehmen.
Wird das Familiengericht den Antrag eher ablehnen oder zustimmen?
Kann das Gericht auch verlangen das X in die kleine Wohnung zieht?
Oder sogar das X ganz auszieht da die kleine Wohnung dem Sohn gehört?