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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#39
Danke an alle für die Antworten.

Im Schreiben des Gerichts ist kein Datum genannt, bis wann ich Stellung beziehen kann. Es steh eben "unverzüglich".
Normal sind aber doch - meines Wissens - schon 2 Wochen angemessen?


@p__:
Danke für die Hinweise. Ich finde es auch absolut logisch, sich auf die Kinder zu konzentrieren.
Meine Frau scheint das für mein Empfinden anders zu sehen. Im Antrag heißt es eben nur, die habe Elternzeit gehabt und deshalb ist es zum Wohle der Kinder, mit ihr dort hin umzuziehen. Für sie gehören Kinder eben zur Mutter.
Meine Hoffnung ist daher, dass sie sich vor Gericht selbst disqualifiziert.

Auch bei der Beratungsstelle wurde ihr gesagt, dass sie mit dem Vorhaben den Kindern den Vater nimmt. Aber sie findet es vollkommen OK, wenn die Kinder mich eben nur mal alle 2 Wochen sehen.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Waschbär - 05-08-2024, 23:33

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