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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#41
(05-08-2024, 23:33)Waschbär schrieb: Ich finde es auch absolut logisch, sich auf die Kinder zu konzentrieren.

Du musst das auch strategisch richtig kommunizieren. Verschiesse kein Pulver im Gegenantrag. Die Ex kriegt deinen Gegenantrag vor dem Verfahren so wie du ihren und kann sich drauf einstellen. Du zeigst ihr sozusagen in deinem Gegenantrag, wo ihre Fehler sind. Die Anträge sind das Vorspiel, das Geplänkel, im mündlichen Termin wird dann mit dem Richter geredet, dort wird mehr entschieden wie schriftlich vorher. Meist liest der von den Anträgen vorher nur den Anfang.

Halte die Gegenanträge also kurz, schreibe nur kühl wichtige Punkte, aber nicht gegen sie, nicht so formuliert dass sie zu direkt auf ihre Fehler gestossen wird. Der Hauptfehler ist, mehl als eine A4 Seite zu begründen, alles zu erklären, ein offenes Buch für die Mutter auf das sie sich bestmöglich vorbereiten kann. Präge dir die argumentativen Gedankengänge ein und halte sie bei der mündlichen Verhandlung parat.

Im besten Fall hat man einen Berater vor Ort, der einem beim Vorbereiten hilft. Kein Anwalt, sondern erfahrene Väter wie Franzjörg Krieg oder Nappo. Ja, das gibts selten und es ist als Glücksfall zu betrachten, wenn man einen findet.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 06-08-2024, 12:25

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