08-08-2024, 10:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-08-2024, 10:37 von lefthook030.)
Ich habe einfach die Befürchtung das die Ex mit ihrer Argumentation das Kind wolle nicht zum Papa vor Gericht durchkommt und dabei mit allen Kosten sogar noch weniger Umgang für mich rauskommt. Verzwickte Lage....
Jetzt will die Ex auch noch das Kind in eine besondere bilunguale Schule weiter weg schicken....auch da keine Einigung in Sicht. Ab wann muss man sich da beim Gericht melden für eine rechtzeitige Lösung?
Jetzt will die Ex auch noch das Kind in eine besondere bilunguale Schule weiter weg schicken....auch da keine Einigung in Sicht. Ab wann muss man sich da beim Gericht melden für eine rechtzeitige Lösung?