Mein Anwalt ist der Meinung, dass der Umzug im Eigeninteresse der Mutter ist, und er nichts erkennt, weshalb das Kindswohl dadurch erhöht werden sollte. Er hat solche Fälle wohl schon öfters gehabt.
Eine Mutter wollte in der ähnlicher Art mit ihm als Anwalt das ABR bekommen; er sagte "das wird wahrscheinlich nichts". Und so kam es dann auch. Es blieb beim gemeinsamen ABR.
Nach wirklich intensiver Recherche im Netz finde ich zusammenfassend zwei verschiedene Aussagen:
Zum einen, dass für solche Umzugspläne der Mutter triftige Gründe vorliegen müssen (z. B. besserer Arbeitsplatz oder überhaupt eine Chance auf einen Arbeitsplatz, bessere Lebensbedingungen --> etwas, das eben irgendwie zum Wohl des Kindes ist). -> Hat meine Frau alles nicht.
Zum anderen findet sich auch öfters die Aussage, dass der Ort per se, wo die Frau hinziehen möchte (oder: die Entfernung, die sie dadurch schafft), gar keine Rolle spielt, auch die Hintergründe des Umzugs seien nicht entscheidend, d. h. das Gericht wägt nur ab: "Geht's dem Kind bei Mutter oder Vater besser"? Das muss das Gericht dann theoretisch entscheiden, wenn sowohl Vater als auch Mutter das alleinige ABR haben möchten.
Aber nochmal, das Gericht kann ja auch beschließen, den Antrag der Frau aufs ABR abzulehnen: "Sie (Frau) können umziehen, aber nicht mit den Kindern."
Ob es dann Residenzmodell oder Wechselmodell wird, wäre anschließend erst zu klären.
Ganz interessant finde ich zum Thema ABR diese beiden Sätze:
Das Familiengericht prüft zunächst, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht.
Im zweiten Schritt wird geprüft, ob die Erwartung besteht, dass die Übertragung auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht.
Kann das jemand von euch differenzieren? Ggf. mit Beispielen?
Eine Mutter wollte in der ähnlicher Art mit ihm als Anwalt das ABR bekommen; er sagte "das wird wahrscheinlich nichts". Und so kam es dann auch. Es blieb beim gemeinsamen ABR.
Nach wirklich intensiver Recherche im Netz finde ich zusammenfassend zwei verschiedene Aussagen:
Zum einen, dass für solche Umzugspläne der Mutter triftige Gründe vorliegen müssen (z. B. besserer Arbeitsplatz oder überhaupt eine Chance auf einen Arbeitsplatz, bessere Lebensbedingungen --> etwas, das eben irgendwie zum Wohl des Kindes ist). -> Hat meine Frau alles nicht.
Zum anderen findet sich auch öfters die Aussage, dass der Ort per se, wo die Frau hinziehen möchte (oder: die Entfernung, die sie dadurch schafft), gar keine Rolle spielt, auch die Hintergründe des Umzugs seien nicht entscheidend, d. h. das Gericht wägt nur ab: "Geht's dem Kind bei Mutter oder Vater besser"? Das muss das Gericht dann theoretisch entscheiden, wenn sowohl Vater als auch Mutter das alleinige ABR haben möchten.
Aber nochmal, das Gericht kann ja auch beschließen, den Antrag der Frau aufs ABR abzulehnen: "Sie (Frau) können umziehen, aber nicht mit den Kindern."
Ob es dann Residenzmodell oder Wechselmodell wird, wäre anschließend erst zu klären.
Ganz interessant finde ich zum Thema ABR diese beiden Sätze:
Das Familiengericht prüft zunächst, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht.
Im zweiten Schritt wird geprüft, ob die Erwartung besteht, dass die Übertragung auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht.
Kann das jemand von euch differenzieren? Ggf. mit Beispielen?