17-08-2024, 10:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-08-2024, 10:11 von NurErzeuger.)
Einfach erklärt: Es gibt einen Antragsteller, der das ABR möchte. Und nur um das ABR geht es, weil was will man mit dem restlichen Sorgerecht anfangen.
Dieser möchte, dass das ABR auf ihn allein übergeht. Ergo prüft das Gericht, ob die Aufhebung des gemeinsamen ABRs dem Kindeswohl entspricht.
Kindeswohl ein schrecklich missbrauchter Begriff. Ein juristischer Begriff, der in keinster Weise wissenschaftliche Evidenz besitzt. Einfach ein Vorwand, um jegliche Entscheidungen pro Mutter zu rechtfertigen. Ich behaupte sogar, selbst wenn der Vater der Hauptbetreuende war, dass das Juristenpack behauptet dem Kindeswohl sei am ehesten entsprochen, wenn die Kinder bei Mutti bleiben.
Was spricht für die Aufhebung? Z.B. (Anhaltende) Streitigkeiten zwischen den Eltern. Was ja sowieso immer der Fall ist, wenn man vor Gericht geht.
Im letzten Schritt prüft das Gericht, ob es dem Kindeswohl entspricht, wenn das alleinige ABR auf den Antragsteller übergeht.
Textur wie immer typisch bei Juristen... sinnlos aufgebläht.
Das ist alles nichts besonderes sondern ein logischer Ablauf des Prozesses "Antrag auf Übertragung des alleinigen ABRs".
Trifftige Gründe müssen tatsächlich nicht vorliegen, wenn Mutti umziehen will. Dem Richter ist von Anfang an bewusst, dass er sowieso nichts unternehmen kann, wenn Mutti einfach umzieht. Also wird kalt künstlich abgewogen, alles aufs Kindeswohl abgewälzt, der Mutti ein paar Pluspunkte zugeschoben, dem Papa großzügiger Umgang alle 2 Wochen zugestanden.
Wie gesagt, im Ernst, so viel Müll wie vor dem Familiengericht habe ich ansonsten nicht gesehen. Und immerhin waren es bei mir zwischen 23 und 26 Gerichtsverfahren. Mindestens.
Dennoch gibt es immer wieder Einzelfälle, die belegen, dass auch ein Vater gute Chancen hat. Bei meinem verstorbenen Freund war es so, dass die Frau im Umkreis bleiben musste.
Allerdings was wäre bei Verstößen durch sie passiert? Ordnungsgeld? Wäre das alleinige ABR auf ihn übergegangen? Ginge beides ja nur, wenn der Vater einen Antrag stellt. Von allein passiert gar nichts.
Man hat halt Pech, wenn man Müll geschwäng... hat.
Dieser möchte, dass das ABR auf ihn allein übergeht. Ergo prüft das Gericht, ob die Aufhebung des gemeinsamen ABRs dem Kindeswohl entspricht.
Kindeswohl ein schrecklich missbrauchter Begriff. Ein juristischer Begriff, der in keinster Weise wissenschaftliche Evidenz besitzt. Einfach ein Vorwand, um jegliche Entscheidungen pro Mutter zu rechtfertigen. Ich behaupte sogar, selbst wenn der Vater der Hauptbetreuende war, dass das Juristenpack behauptet dem Kindeswohl sei am ehesten entsprochen, wenn die Kinder bei Mutti bleiben.
Was spricht für die Aufhebung? Z.B. (Anhaltende) Streitigkeiten zwischen den Eltern. Was ja sowieso immer der Fall ist, wenn man vor Gericht geht.
Im letzten Schritt prüft das Gericht, ob es dem Kindeswohl entspricht, wenn das alleinige ABR auf den Antragsteller übergeht.
Textur wie immer typisch bei Juristen... sinnlos aufgebläht.
Das ist alles nichts besonderes sondern ein logischer Ablauf des Prozesses "Antrag auf Übertragung des alleinigen ABRs".
Trifftige Gründe müssen tatsächlich nicht vorliegen, wenn Mutti umziehen will. Dem Richter ist von Anfang an bewusst, dass er sowieso nichts unternehmen kann, wenn Mutti einfach umzieht. Also wird kalt künstlich abgewogen, alles aufs Kindeswohl abgewälzt, der Mutti ein paar Pluspunkte zugeschoben, dem Papa großzügiger Umgang alle 2 Wochen zugestanden.
Wie gesagt, im Ernst, so viel Müll wie vor dem Familiengericht habe ich ansonsten nicht gesehen. Und immerhin waren es bei mir zwischen 23 und 26 Gerichtsverfahren. Mindestens.
Dennoch gibt es immer wieder Einzelfälle, die belegen, dass auch ein Vater gute Chancen hat. Bei meinem verstorbenen Freund war es so, dass die Frau im Umkreis bleiben musste.
Allerdings was wäre bei Verstößen durch sie passiert? Ordnungsgeld? Wäre das alleinige ABR auf ihn übergegangen? Ginge beides ja nur, wenn der Vater einen Antrag stellt. Von allein passiert gar nichts.
Man hat halt Pech, wenn man Müll geschwäng... hat.