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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#65
Mir würde sich als Richter der Sinn nicht erschließen, warum Dritte vom Verfahrensbeistand befragt werden sollen. Der Kampf um die Kinder ist halt ein ganz großes Schauspiel und hat rein gar nichts mit dem Wohl der Kinder zu tun.

Der Antrag deiner Nochfrau müsste schon von Haus aus abgewiesen werden und parallel dazu Ordnungsgeld in Höhe von 25.000 Euro ersatzweise Haftstrafe angedroht werden, wenn sie auch nur ansatzweise etwas probiert. Wie ein Blitz , der neben ihr einschlägt. Aber so ist es halt nicht, stattdessen findet ihr Mist Gehör und die Figuren marschieren auf... stets natürlich das Kindeswohl im Blick. Das Theater beginnt. Für Kinder und Vater wird's aber oft zum schrecklichen Drama.

Klar ist die Argumentationskette wirr wie sie selbst, aber das ändert nichts zum Positiven. 80% derartiger Kindesbesitzerinnen sind wirr... die Kinder leben aber trotzdem bei Muttern.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von NurErzeuger - 17-08-2024, 21:40

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