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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#66
Mal noch eine andere Frage:

Sollte die Frau das ABR nicht bekommen und das Gericht sagen, dass wir hier das Wechselmodell leben sollen:

Ich gehe davon aus, dass ich wie bisher Vollzeit arbeiten kann und werde.
Die Mutter dagegen wollte noch nie groß arbeiten, daher will sie ja auch die Kinder bei sich im Residenzmodell haben.

Wenn sie aber zum Wechselmodell verdonnert wird:
Wie viel muss sie dann arbeiten? Sie wird vielleicht behaupten, dass sie nicht mehr als 50% arbeiten könne, weil sie ja noch betreuen muss. Das wäre natürlich absoluter Quatsch, weil in der Regel Arbeiten wohl doch beide Eltern im Wechselmodell Vollzeit. (?)
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Waschbär - 17-08-2024, 21:58

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