17-08-2024, 22:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-08-2024, 22:44 von NurErzeuger.)
Das ABR hat sie schon, allerdings das alleinige ABR wird sie nicht erhalten. Ich sehe aktuell keine Gründe dafür. Sowas kann sich aber schnell ändern, spätestens wenn es ihr doch gelingt weit weg zu ziehen.
Kurz zur Erklärung: Das gemeinsame ABR schützt nicht vor einem Wegzug. Sie kann jederzeit mit den Kindern weg und sie alleine im neuen Wohnort anmelden. Ich dachte früher auch, das ginge nicht. Jedoch gibt es kein Gesetz, das Meldebehörden dazu verpflichtet von beiden Eltern eine Zustimmungserklärung einzufordern. Es gibt auch kein Machtinstrument die Kinder wieder zurückzuholen.
Auch alle 14 Tage Umgang ist ein Wechselmodell. Zum paritätischen Wechselmodell kann man nicht verdonnert werden. Es gibt immer noch zu viele Stimmen dahingehend, dass es Kindern nicht zumutbar sei z.B. jede Woche zu wechseln, das wäre zu hektisch, die Kinder kämen nicht zur Ruhe, hätten keinen festen und eindeutigen Lebensmittelpunkt, etc. Hierbei wird natürlich vergessen, dass derselbe Wechselrhythmus auch bei 14-tägigem Umgang stattfindet, nur, dass der Zeitraum kürzer ist. Oder dass viele Kinder oftmals tagelang bei den Großeltern leben. Nun wird alles zur Bedrohung für die Kinder und deren Wohl.
Deine Frage, wie viel sie dann arbeiten muss, wird keinem Richter durch den Kopf gehen. Es fällt auch nicht automatisch die Unterhaltspflicht weg. Wenn du deutlich mehr verdienst, wäre hier ja durchaus noch was an die überforderte Mutti abzugeben. Besser derartige Fragen werden erst gar nicht gestellt.
Warum heiratet man eine Frau, die nie groß arbeiten wollte. Ich dachte mir früher auch, dass solche Frauen unterstützt werden müssen, sie eher schwach sind und unbewusst habe ich mir vermutlich gedacht, dass sie pflegeleicht sind. Das sind sie aber nicht. Stattdessen sind sie verantwortungslose und faule Menschen, um die man einen großen Bogen machen sollte. Und gerade diese Frauen, zerren dann am meisten an den Kindern.
Kurz zur Erklärung: Das gemeinsame ABR schützt nicht vor einem Wegzug. Sie kann jederzeit mit den Kindern weg und sie alleine im neuen Wohnort anmelden. Ich dachte früher auch, das ginge nicht. Jedoch gibt es kein Gesetz, das Meldebehörden dazu verpflichtet von beiden Eltern eine Zustimmungserklärung einzufordern. Es gibt auch kein Machtinstrument die Kinder wieder zurückzuholen.
Auch alle 14 Tage Umgang ist ein Wechselmodell. Zum paritätischen Wechselmodell kann man nicht verdonnert werden. Es gibt immer noch zu viele Stimmen dahingehend, dass es Kindern nicht zumutbar sei z.B. jede Woche zu wechseln, das wäre zu hektisch, die Kinder kämen nicht zur Ruhe, hätten keinen festen und eindeutigen Lebensmittelpunkt, etc. Hierbei wird natürlich vergessen, dass derselbe Wechselrhythmus auch bei 14-tägigem Umgang stattfindet, nur, dass der Zeitraum kürzer ist. Oder dass viele Kinder oftmals tagelang bei den Großeltern leben. Nun wird alles zur Bedrohung für die Kinder und deren Wohl.
Deine Frage, wie viel sie dann arbeiten muss, wird keinem Richter durch den Kopf gehen. Es fällt auch nicht automatisch die Unterhaltspflicht weg. Wenn du deutlich mehr verdienst, wäre hier ja durchaus noch was an die überforderte Mutti abzugeben. Besser derartige Fragen werden erst gar nicht gestellt.
Warum heiratet man eine Frau, die nie groß arbeiten wollte. Ich dachte mir früher auch, dass solche Frauen unterstützt werden müssen, sie eher schwach sind und unbewusst habe ich mir vermutlich gedacht, dass sie pflegeleicht sind. Das sind sie aber nicht. Stattdessen sind sie verantwortungslose und faule Menschen, um die man einen großen Bogen machen sollte. Und gerade diese Frauen, zerren dann am meisten an den Kindern.