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Wohnvorteil mit Mitbewohner
#3
Untermieter wird man auch ohne schriftlichen Mietvertrag. Es gelten dann die Standardregeln des BGB.

Solange keiner etwas weiss, ist es auch kein Problem, aber wehe wenn die Ex davon Wind bekommt. Auch auf andere Dinge hat das Auswirkungen, Müllgebühren, GEZ... Du darfst Wohnraum auch nicht einfach verschenken, sondern musst ihn verwerten, Mieteinnahmen sind dann Einkommen und unterhaltsrelevant.
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Wohnvorteil mit Mitbewohner - von behrens79 - 19-08-2024, 13:43
RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - von Austriake - 19-08-2024, 14:25
RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - von p__ - 19-08-2024, 15:35
RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - von Newton - 19-08-2024, 17:24
RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - von p__ - 19-08-2024, 17:39
RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - von Newton - 19-08-2024, 18:05
RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - von NewLife - 24-08-2024, 08:55

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