20-08-2024, 12:35
(20-08-2024, 12:23)p__ schrieb: Alle Anträge gehen immer übers Gericht. Deshalb müssen auch zwei Kopien beigelegt werden, davon kriegt der Gegenanwalt eine.
Irgendwelche Briefe mit Vorschlägen oder Forderungen, direkte Einigungsversuche etc. können auch direkt von Anwalt zu Anwalt gehen. Aber nichts Gerichtsrelevantes.
Danke! Aufgrund der Sicherheit ging eben eine PN an dich ;-)