21-08-2024, 10:45
Es gibt für den Verfahrensbeistand keine Pflicht, irgendjemand anzuhören. Der Richter hat den Termin im Kalender, solange ruht alles in der Akte, keiner prüft vorher ob Person X auch Person Y angehört hat. Es kann höchstens sein, dass am Termin festgestellt wird, dass keiner Ahnung hat weil man allseits eifrig urlaubte und deshalb beschliesst, nichts zu beschliessen, nämlich alles zu verschieben.