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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#83
(01-09-2024, 01:49)kay schrieb: Wenn die Gutste einfach mit den Kindern umzieht, wird das keinerlei ernste Konsequenzen haben. Mehr als eine Ermahnung gibt es dafuer in der Regel nicht. Frauen haben was das betrifft Narrenfreiheit. Das wird ihre Anwaelten dann schon so hinbiegen. Ich wuerde an Deiner Stelle zusehen, dass das nicht passiert. Egal wie Du das machst.


Das werde ich auch. Aber hat mir jemand einen Rat, wie ich das schaffen kann?

Jugendamt informieren und um Hilfe bitten?
Ich denke an den Kindern "herumzerren" wird schwer? Gibt es andere Möglichkeiten?
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Waschbär - 01-09-2024, 10:37

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