(01-09-2024, 15:05)p__ schrieb: Die Polizei macht nichts. Das ist Zivilrecht.
Die Vereinbarung ist gut. Kann dir dann im Eilverfahren sehr helfen. Aber blockiert nicht, dass sie einfach abhaut. In Obhut behalten - ja wenn du das kannst. Wüsste aber nicht, wie man eine Dauerüberwachung machen soll.
Der magische Gewinnertrick ist auch Gewaltschutz. Die Dame provoziert, wird laut, ruft die Polizei und behauptet, du hättest ihr gedroht oder sie angegriffen. Für dich gibts dann eine Wegweisung. Kommst du nach den üblichen zehn Tagen zurück, ist die Wohnung leer und die Kinder weg.
Dauerüberwachung: Naja, ich bin die Woche über zu Hause und muss praktisch das Haus nicht ohne Kinder verlassen.
Wie meinst du, blockiert nicht, wenn sie einfach abhaut?
Ich solle sie also abhauen lassen? Und dann wärs ggf. zu meinem Vorteil?