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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#92
(01-09-2024, 15:43)Waschbär schrieb: Wie meinst du, blockiert nicht, wenn sie einfach abhaut?

Für die Einleitung eines Eilverfahrens gibts jetzt noch keine Begründung. Erst, wenn sie wirklich abhaut. Damit ist ein Eilverfahren als Bockade der Kindesmitnahme ungeeignet, denn es kommt erst NACH der Mitnahme. Das Eilverfahren dient dazu, die Mitnahme rückgängig zu machen. Eine gesetzliche "Fusskette", die eine Mitnahme vorab verhindert gibts es für dich nicht.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 01-09-2024, 22:45

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