02-09-2024, 13:08
@kay....gegen diese beschuldigung - des gewaltvorwurfs - hat sich ein freund von mir gewehrt:
1. anzeige wegen verläumndung, übler nachrede
2. es kam tatsächlich zum prozess, die rattin der austrägerin hat alles versucht, um den erzeuger/co-produzenten
schlecht dastehen zu lassen.
3. das wurde von der richterin (!) so in grund und boden argumentiert und eine strafe gg die austrägerin ausgesprochen, weil
beweise nicht vorgelegt, dargelegt etc wurden. sie meinte - brüllen kann jeder mal...
also: auch wenn die austrägerin wegzieht UND die Kinder sind noch an der alten anschrift gemeldet, so ist das FG zuständig,
wo sie zuletzt gemeldet waren. so war es bei mir hier beim FG freising, das sich für zuständig erklärt hatte, als die austrägerin
mit unserer tochter nach münchen zog. die rattin der austrägerin hat zeter und mordio geschriehen, als das FG in MUC ihren
antrag abgelehnt hat und nach freising verwiesen hat.
das müßte eigentlch heute auch noch so sein! da gibt es einen passus im FR, vielleicht kennt P den über die zuständigkeit der
gerichtsbarkeit in so einem fall.
sollte das FG am alten ort den antrag an den neuen wohnort verweisen, so ist das rechtswidrig! sofort beschwerde einlegen!
bb
netlover
1. anzeige wegen verläumndung, übler nachrede
2. es kam tatsächlich zum prozess, die rattin der austrägerin hat alles versucht, um den erzeuger/co-produzenten
schlecht dastehen zu lassen.
3. das wurde von der richterin (!) so in grund und boden argumentiert und eine strafe gg die austrägerin ausgesprochen, weil
beweise nicht vorgelegt, dargelegt etc wurden. sie meinte - brüllen kann jeder mal...
also: auch wenn die austrägerin wegzieht UND die Kinder sind noch an der alten anschrift gemeldet, so ist das FG zuständig,
wo sie zuletzt gemeldet waren. so war es bei mir hier beim FG freising, das sich für zuständig erklärt hatte, als die austrägerin
mit unserer tochter nach münchen zog. die rattin der austrägerin hat zeter und mordio geschriehen, als das FG in MUC ihren
antrag abgelehnt hat und nach freising verwiesen hat.
das müßte eigentlch heute auch noch so sein! da gibt es einen passus im FR, vielleicht kennt P den über die zuständigkeit der
gerichtsbarkeit in so einem fall.
sollte das FG am alten ort den antrag an den neuen wohnort verweisen, so ist das rechtswidrig! sofort beschwerde einlegen!
bb
netlover