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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#96
So laeuft das in der Regel aber nicht! Normlerweise zieht die "Mutter" einfach um und schafft Tatsachen. Der Vater stellt einen Antrag bei Gericht auf Rueckfuehrung der Kinder. Dies kontert die Gegenanwaeltin der "Mutter" mit Gewaltvorwuerfen. Daraufhin startet die Maschinerie gemaechlichst und es werden irgendwelche Gutachten oder sonst was eingeholt. Das dauert und dauert und dauert. Und letztendlich haben sich die Kinder dann am neuen Wohnsitz eingelebt und sollten aus "Kindeswohlgruenden" nicht erneut umziehen. Der/die/das Richter(in) ist dann den Fall auch los und alle haben gewonnen ausser der Vater und die Kinder. Aber um Vater und Kinder geht es beim Familiengericht auch nie wirklich. Alles dreht sich meistens nur um die Kindesaustraegerin und ihre Beduerfnisse.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von kay - 02-09-2024, 13:51

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