02-09-2024, 15:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-09-2024, 15:04 von NurErzeuger.)
(02-09-2024, 00:16)Waschbär schrieb: Sollte sie abhauen: dann sind die Kinder bei ihr in einer Wohnung, deren Adresse ich nicht kenne; das Kindeswohl wäre aber vermutlich nicht gefährdet?
Sollte ich die Kinder einbehalten: Kann sie ja auch einen Eilantrag stellen, aber das Kindeswohl wäre dann auch nicht gefährdet?
Das Kindeswohl ist ein dehnbarer Begriff. Generell geht man nicht davon aus, dass das Kindeswohl gefährdet ist, wenn sie bei der Mutter sind. Und erst mal ist die Mutter ja nur weg... evtl. ist sie nur zu ihrer Verwandtschaft gefahren??! Das sind auf den ersten Blick erst mal nur Elternstreitigkeiten.
Nur weil die Kinder bei dir sind, wäre das kein Grund für einen Eilantrag auf ihrer Seite. Mit welcher Begründung? Im Moment wäre es tatsächlich am besten, wenn du eine 24/7-Betreuung der Kinder sicherstellen könntest. Ich kann noch nicht einschätzen, wie krass sie drauf ist. Ich hab auch schon erlebt, dass sich Mütter mit Geld bestechen lassen, der Vater aber dann die Grätsche zwischen Geld ranschaffen und Kinder betreuen nicht mehr geschafft hat. Genauso habe ich erlebt, wie die Mutter einfach dasteht und zu schreiben anfängt und im gleichen Atemzug die Polizei ruft.
Das sind wirklich hoch akute Fälle, in denen vermutlich nur ein guter Anwalt einen Fahrplan hat. Eine Überlegung wäre, dass Du beantragst, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich übergeht, und man in diesem Zuge vor Gericht die Sache schildert, der Richter die Mutter belehrt und unter Auflage eines hohen Ordnungsgeldes festlegt, und man sich in Folge einigt, dass die Kinder im paritätischen Wechselmodell betreut werden und ein Verstoß dagegen - e.g., dass die Kindsmutter mit den Kindern einfach wegzieht, den sofortigen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts für sie zur Folge hätte plus Ordnungsgeld. Aber da muss der Richter mitspielen.
Im Moment siehst Du vermutlich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ob der vielen Meinungen. Daher würde ich den Anwalt fragen.