also in meinem fall 2012 war das so, daß die richterin der rattin der austrägerin geschrieben hat:
wenn ein elternteil ohne genehmigung des anderen elterteils, gemeinsame kinder ohne gehnehmigung
des anderen elternteiles an einen anderen ort verbringt, handelt rechtswidrig und eine bindungsintoleranz
wird demnach unterstellt.....bummm.....das wars...dann waren die VPFs noch auf meiner seite - und
gut wars.
wenn ein elternteil ohne genehmigung des anderen elterteils, gemeinsame kinder ohne gehnehmigung
des anderen elternteiles an einen anderen ort verbringt, handelt rechtswidrig und eine bindungsintoleranz
wird demnach unterstellt.....bummm.....das wars...dann waren die VPFs noch auf meiner seite - und
gut wars.