02-09-2024, 16:30
(02-09-2024, 15:30)netlover schrieb: wenn ein elternteil ohne genehmigung des anderen elterteils, gemeinsame kinder ohne gehnehmigung
des anderen elternteiles an einen anderen ort verbringt, handelt rechtswidrig und eine bindungsintoleranz
wird demnach unterstellt..
Klar, normalerweise wäre das Kindesentzug. Aber hat die Richterin dann auch mitgeteilt, was im Falle der Fälle passiert?
Und selbst wenn sie eine Bindungstoleranz unterstellt hätte... was dann? Mit welchen Mitteln hätte sie die Mutter zurück gezwungen?