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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Harte Aktion. Hollywoodreif. Bei mir kämen um 22 Uhr unerwünschte Figuren maximal bis an die Haustüre. Es sei denn, die Hunde sind sowieso im Hof ,-) Wer die überwindet, muss an mittlerweile ziemlich finstere 1,98 m vorbei. Klingt unangebracht. Aber die Erfahrungen machen einen zu so was. Nun ist das passiert. Du hast Dich gewehrt. Ein Kind ist noch bei Dir. Gut so!

Warum ich das so schreibe hat seinen Grund. Du erkennst nun selbst, zu was die Gegenseite fähig ist. Im Glossar wird das Buch "Die Kunst des Krieges" empfohlen. Kauf das mal. Es ist immer wieder zu erkennen, dass nahezu alle Väter sich noch einigermaßen sozialisiert verhalten und Rücksicht nehmen. Nicht nur aus der berechtigten Angst heraus, die Kinder dann zu verlieren, sondern auch aus einem schlichten "Das-mach-man-nicht-Motiv" heraus.

Demgegenüber die "Mütter" mit ihrer Entourage. "Kinder gehören zur Mutter"... "Sie sind mir". Daraus werden alle Rechte abgeleitet und das wird auch unterstützt. Diese abendliche Aktion könnte - ich sage bewusst "könnte" - der Mutter auf die Füße fallen. Gleich aus mehreren Gründen.

Es waren "andere" Personen dabei. Hausfriedensbruch. Strafanzeige. Wegnahme der Kinder in dieser Form, würde ich strafrechtlich ebenfalls von einem Advokaten bewerten lassen.
Dann noch die nun erfolgte Trennung der Kinder voneinander, da Du es geschafft hast, eines zu behalten. Jetzt stehen beide Seiten in einem Dilemma. Für die Mutter ist es sogar das Größere.

Sie hat nicht den Maximalerfolg. Sie hat das Ziel nicht erreicht. Was will sie mit einem Kind wegfahren, wenn das andere fehlt? Jetzt muss sie überlegen, was sie als nächstes tut. Automatisch wurde ihr nun der Ball (auch) zugespielt.

Jetzt wäre eine Einschätzung Deines Anwalts wichtig. Hier kommt meines Erachtens nun auch das Strafrecht ins Spiel. Es war noch nichts entschieden in Bezug auf den Aufenthalt der Kinder. Einen Gerichtstermin gab es noch nicht. Hier muss geklärt werden, was auch Dein Anwalt rät. Ist er einer derjenigen - und das sind die Meisten - die überfordert und vollgeladen mit Fällen, üblichen Schwall ins All i.S. Familienrecht leisten, oder ist er einer, dem vor diesem Hintergrund der Kragen platzt....?

Du musst Dir klar darüber sein, dass Du eigentlich ohnehin kaum was zu verlieren hast. Nach dieser Nummer noch falsche Rücksicht walten zu lasten, dafür sehe ich keinen Grund mehr. Die Positionen sind klar. Da gibt´s keinen Zweifel.

Das bei Dir verbliebene Kind muss nun generalüberwacht werden. Wie auch immer. Wenn es sein kann, dass die Mutter es beim Kindergarten oder Schule abgreift, dann melde es ein paar Tage krank. Bring es eventuell in die nächste kinderpsychologische Klinik. Die Nummer gestern kann sich stark auf das Kind ausgewirkt haben. Wenn sich das bemerkbar macht, hast du dazu einen Grund. Es zeigt Deine Fürsorge, manifestiert ein traumatisches Erlebnis und Du bekommst das attestiert. Stell Dir die Frage, was eine Mutter im Rosenkrieg machen würde !

Die säße gerade jetzt bei der Polizei. Heul, schluchz, Stellen Sie sich vor, was mir passiert ist...!

In einem umgekehrten Fall würden Dir die Brocken so was von um die Ohren fliegen.

Der Antrag auf einstweilige Anordnung muss sitzen. Auf das vorhandene Videomaterial muss hingewiesen werden. Die Kinder werden sowieso angehört. Nun, nach dieser Aktion, muss der Antrag in jedem Fall beinhalten, die Zusammenführung der Kinder und das alleinige ABR wegen Kindeswohlgefährdung aufgrund rechtswidriger Wegnahme der Kinder.

Meide das Jugendamt. Die treten im Rahmen des Verfahrens sowieso noch auf den Plan.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Nappo - 03-09-2024, 09:11

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