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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Mit dem Eilantrag, kann mir das einer nochmal erklären?
Auf was? Rückführung des Kindes? Herausgabe des Kindes? Festlegung des Wohnorts? Wie genau meint ihr das?


Soweit ich informiert bin, soll in 2 Tagen die Verfahrensbeiständin nach Hause kommen. D. h. die Mutter wäre gezwungen, herzukommen.
Daher bin ich mir unsicher, ob es ungeschickt für mich wäre, wenn ein Eilantrag läuft und sie sowieso nach Hause käme. (?)
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Waschbär - 03-09-2024, 14:28

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