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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Der Eilantrag muss jetzt raus. Lass dir dabei eventuell von einem anderen Anwalt helfen. Bei der Formulierung, keine Vertretung. Inhalt ist Festlegung des Aufenthalts der Kinder in der angestammten Wohnung (deine Adresse), sofortige Rückführung des gegen jede Vereinbarung unter Missachtung des Kindeswohls (gewalttätige Nacht- und Nebenaktion von beauftragten Dritten) entzogenen Kindes.

Oder lass es einfach. Gib das andere Kind heraus, schliesse die Akte gründlich und vollständig und schreite mit deinem Leben voran.

Du wirst jetzt mit den Dingen im ersten Absatz einige hektische Zeit mit zunehmendem Stress und Frust verbringen weil dir alles andere als alternativlos vorkommt, dann kommen dicke Rechnungen und doch der Abschied von den Kindern, die nächsten 15 Jahre wirst du dir dann wünschen du hättest Absatz 2 gewählt.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 03-09-2024, 14:42

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