03-09-2024, 15:01
(03-09-2024, 14:28)Waschbär schrieb: Mit dem Eilantrag, kann mir das einer nochmal erklären?
Auf was? Rückführung des Kindes? Herausgabe des Kindes? Festlegung des Wohnorts? Wie genau meint ihr das?
Ich schildere mal, wie es jetzt eine Kindsmutter gemacht hätte, so wie ich sie kenne.
In dem Moment, wo nachts irgendwelche mistigen Gestalten vor der Türe stehen, Türe verschlossen und Polizei gerufen, parallel dazu für dich den Krankenwagen. Sofort für die nächsten 10 Tage Hausverbot erteilt, infolge die beteiligten Gestalten von der Polizei was unterschreiben hätten müssen, dass sie sich fernzuhalten haben ansonsten wandern sie ein. Anschließend sofort den Anwalt kontaktieren und ein Gewaltschutzverfahren initiieren, etc. Dann haben die Gestalten vor der Tür halt randaliert und den Kindern Angst gemacht. Dann sofort Zuweisung der Ehewohnung, etc. Scheidung eingereicht, ABR beantragt, etc. Und schon hätte ein Vater für die nächsten 10 Tage seine Kinder nicht mehr gesehen, das garantiere ich dir.
Da Du das nicht gemacht hast, fehlt dir jetzt jegliche Beweismöglichkeit. Es bringt dir eigentlich gar nichts sondern man wird dir eher unterstellen das andere Kind nicht zur Mutter zu lassen. Tja, hier hast du mal wieder zu männlich reagiert, nämlich aufrichtig und deeskalierend. Allerdings in dieser Situation völlig verkehrt. Denn da musst du mistig, ängstlich, panisch, dreckig, unfair reagieren.