04-09-2024, 00:00
(03-09-2024, 22:07)netlover schrieb: schei ß auf deinen fucking anwalt...du mußt sofort handeln....bist du sonst ein mann? mußt du vor der alten kuschen?
mach hin! tritt ihr in den arsc h!
morgen MJSS der antrag raus - egal wie...lass dich nicht vertrösten...dann gib halt 200 eur für sondertermin aus!
mach hin!
wir wollen morgen vollzug lesen und kein dummes gewäsch wie kann ich das...soll ich das...wenn ich das...fucking hell -
es geht um dich und die kinder - hau die anzeige raus und gut ist!
zefix...!
bb
netlover
Ich möchte auch was machen, um der Mutter mal den Kopf zu waschen. Versteht mich bitte nicht falsch.
Nur möchte ich halt nichts machen, was mir (wenn es ganz doof läuft) doch auf die Füße fallen könnte.
Soll der Eilantrag beinhalten:
a) Herausgabe des Kindes oder
b) Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich?
Zu den Anzeigen bei der Polizei:
Ihr meint eine Anzeige wegen "Entziehung Minderjähriger", ist das so richtig?