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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Wenn du reagierst, dann gestern nach der Kindesmitnahme, ansonsten sinken die Chancen jeden Tag. Es entsteht eine neue Kontinuität und auch Anzeigen werden immer zahnloser. "Hat sie ja wohl doch nicht besonders gestört und war nicht so wichtig, wenn sie erst Tage später zur Polizei gingen".

Eilantrag solltest du in deinem Fall über Anwalt stellen. Du bist zu unsicher und machst vielleicht Fehler und es verzögert sich.

Wenn das Kind woanders eingeschult wird, hast du ziemlich sicher ganz verloren. Zu deiner Hoffnung auf Geschwistertrennung: Die lassen die Gerichte nur sehr selten zu, das muss gut begündet sein. Kinder sind keine Beute, die man aufteilt, heisst es dann. Sondern eine Beute, die immer die Mutter bekommt, das heisst es nie aber genau so handeln Helferindustrie.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 04-09-2024, 10:34

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