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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Anzeige würde ich ja erstatten. Konkret: Wegen Entziehung Minderjähriger?
Das tue ich nachher noch. Gegen alle 3 Beteiligten. Auch der Versuch (da 1 Kind da blieb) ist ja schon strafbar.


Die Mutter hat mir inzwischen zugesichert, dass sie nachher das fehlende Kind bringt.
Sie muss auch, da wie gesagt, morgen die Beiständin die Kinder hier hören möchte.
Sowohl Beiständin als auch dem JA hat sie zugesichert, dass sie kommt. Also ich habe da nun schon Vertrauen. Ich schätze die Mutter einfach nur vollkommen doof ein. Sie wollte wahrscheinlich gar nicht für immer weg, sondern tatsächlich nur Urlaub machen. (Ich kenne sie über 10 Jahre).


Versteht mich nicht falsch, ich danke jedem für alle Ratschläge. Aber mein Anwalt sowie dessen Vertretung sind offenbar der Meinung, dass wir abwarten, ob das Kind heute nach Hause kommt. Und das wird es zu 99%.
Es ist soweit alles abgesprochen mit dem Anwalt, dass er dann morgen unverzüglich handelt, wenn das Kind wider Erwarten nicht kommt.


Ich habe zum Glück ein sehr gutes Netzwerk inzwischen, die in diesen Fall involviert sind, auch dritte Personen von öffentlichen Einrichtungen. Von daher sieht das nicht so schlecht aus meine ich.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Waschbär - 04-09-2024, 13:43

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