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Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung
#1
Hallo Zusammen

Ich habe ein Anliegen zum Thema Kindesunterhalt ab dem 18. Lebensjahr.

Meine Tochter, die keinen Kontakt zu mir will, dafür aber zu meiner Geldbörse, ist 21. Jahre jung und hat im Juni 2024 ihre Ausbildung zur "staatlich geprüften Sozailassistentin" absolviert. In einem Schreiben vor zwei Tagen teilte sie mir mit, dass sie mir das Abschlusszeugnis beifüge und nun ihr weiterer Weg seit August 2024 die Ausbildung zur Erzieherin mit zusätzlichem Fachabitur ist. Sie hat ihr Unterhaltsrecht für sich leider zu spät erkannt und die Unterhaltsberechnung erst im Januar 2024 beantragt. Nach ein paar Briefen und eingereichten Unterlagen folgte ein letztes Schreiben vom Jugendamt mit der Überschrift "Vorschlag Unterhalt für Volljährige"und einer Berechnungstabelle. Da ich keine Kontodaten weder vom Amt noch von meiner Tochter erhalten habe, konnte ich demnach auch keinen Unterhalt zahlen. Ich bekam bis jetzt von ihr keine Information über die Kontodaten oder über eine Zahlungsauforderung.

Mir ist bewusst, dass sie unterhaltsberechtigt ist, aber was kann ich mit dem Schreiben vom Amt anfangen? Die Mitarbeiterin damals meinte zu mir am Telefon, dass dies nur ein mögliche Richtung sei.

Des Weiteren würde mich interessieren, ob die Ausbildung zur Sozialassistentin als Erstausbildung zu werten ist. Nach ein paar Nachforschungen und gelesenen Beiträgen hier im Forum ist die Rede von einer Erstausbildung, wenn nach mindestens 12 Monaten eine Abschlussprüfung erfolgte. Da sie ja nun die Möglichkeit hat Geld verdienen zu können, wäre in meinen Augen die Ausbildung zur Erzieherin nicht mehr Bestand der Unterhaltspflicht. Oder liege ich da falsch?
Meine Tochter hat den Realschulabschluss erlangt und dann 2 Jahre nichts gemacht. Erst mit 19 begann sie die Ausbildung zum Sozialassistenten.

Ich persönlich bin es leid nur der Zahlemann zu sein, da ich seit dem 3. Lebensjahr nichts von meiner Tochter mit erleben konnte. Ich hatte mit all dem bis Anfang diesem Jahr abgeschlossen und musste nun feststellen, dass es irgendwie kein Ende findet. Daher hoffe ich hier auf ein wenig Erfahrung, die mir weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus
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Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung - von Klaus84 - 05-09-2024, 00:22

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